Rechtsprechung
BVerwG, 13.04.1976 - IV B 1.76 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1976,3146) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Bedeutsamkeit des Waldbegriffes des Bundeswaldgesetzes (BWaldG) für andere Gesetze
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 16.10.1975 - 1 A 75/74
- BVerwG, 13.04.1976 - IV B 1.76
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 13.04.1976 - 4 B 1.76
Nach dieser Vorschrift darf die Revision nur zugelassen werden, wenn von einem künftigen Revisionsverfahren die Klärung bestimmter allgemein bedeutsamer und noch klärungsbedürftiger Fragen des Bundesrechts zu erwarten und deshalb anzunehmen ist, "daß die Entscheidung im künftigen Revisionsverfahren dazu dienen kann, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern" (Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - in BVerwGE 13, 90 [91]). - BVerwG, 01.12.1972 - IV C 9.71
Genehmigung der Nutzungsänderung eines Dachraumes - Hühnerhaltung auf einem …
Auszug aus BVerwG, 13.04.1976 - 4 B 1.76
Soweit diese Frage überhaupt das Bundesrecht berührt, ist geklärt, daß die Behörden grundsätzlich nicht verpflichtet sind, ein zur Genehmigung gestelltes Vorhaben durch (modifizierende) Auflagen "zulässig zu machen", sondern daß es Sache des jeweiligen Antragstellers ist, eine genehmigungsfähige Art des Vorhabens zu entwickeln und zur Genehmigung zu stellen (vgl. etwa das Urteil vom 1. Dezember 1972 - BVerwG IV C 9.71 - in Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 32 S. 86 [88]).